§ Datenschutz

Auf diese Vorlage können wir uns gerne einigen.
Da es aber auch Anlässe oder Veröffentlichungen gibt, bei denen
besondere Vorgaben geregelt und eingehalten werden müssen,
bin ich gerne bereit für Ihre persönlichen oder geschäftlichen Vorgaben,
Änderungen vor zu nehmen.

Daten des Auftraggebers (AG)

Daten des Auftragnehmers / Fotografin (AN)

§ 1 Präambel

Der AG ist (Privatperson, Unternehmer). Der Auftrag bezieht sich auf die Dokumentation (Veranstaltung, Anlass, Shooting). Dieser Vertrag regelt die Grundlagen der Zusammenarbeit.

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Die Fotografien dokumentieren (Veranstaltung, Zweck, Anlass).
In der Anlage 1 sind Anzahl der zu liefernden Bilder und das Equipment beschrieben, das der AG beizustellen hat.

2. Der AN wählt den Ort der Aufnahme selbständig auf Grund der inhaltlichen und künstlerischen Vorgaben.

3. Die Übergabe der Werke nach Abschluss einer eventuellen Nachbearbeitung (§3) in Form (nach individueller Abspreche) von:

  • Datenspeicher (Stick, Disk). Die Daten werden vom AN nicht gespeichert, eventuelle Arbeitskopien ___  Tage nach Übergabe des Datenträgers gelöscht. Ein Backup ist nicht vorgesehen.
  • Download (Benutzer, Kennwort und Adresse werden dem AG bekanntgegeben, die Löschung der Daten erfolgt 7 Tage nach dem bestätigten Download, ein Backup aller Bilder ist bei der Fotografin für 3 Monate hinterlegt.
  • Alternativ: Fotodrucke und Bildbände (Fotobuch, Kalender, etc.) können zusätzlich erstellt werden.

§ 3 Nachbearbeitung

  • Es sind mögliche Nachbearbeitungen vorgesehen
  • Sortierung und eine grobe Nachbearbeitungen von 16 Stunden sind im Honorar inkludiert
  • Der AG kann maximal 3 Nachbearbeitungen verlangen
  • Nach 3 erfolglosen Nachbearbeitungen hat der AG das Recht vom Auftrag zurückzutreten

§ 4 Übertragung der Rechte

Der AN überträgt dem AG die:

  • vollständigen
  • ausschließlichen
  • unterlizenzierbaren
  • zeitlich, räumlich, inhaltlich nicht begrenzten

Nutzungs- und Verwertungsrechte an den übergebenen und abgenommenen fotografischen Werken.
Eingeschlossen sind die Vervielfältigungs- und Verbreitungssrechte inklusive der Verwendung für Vermarktung in Print- und Online-Medien.

Der AG hat weiter das Recht die Werke auszustellen, sie öffentlich zugänglich zu machen, in Telemedien zu senden und zu bearbeiten.

  • Der Auftragnehmer garantiert, dass er zur Nutzungs- und Rechteübertragung befugt ist und die Werke persönlich erstellt hat.
  • Seitens des AG wird dem AN das Recht zuerkannt, die Werke als Referenz zu verwenden (Print, online).
  • Die Nennung des AN als Urheber ist vereinbart und ausdrücklich gewünscht, wenn es angemessen und möglich ist.

§ 5 Vergütung

Die Vergütung ist als

  • Pauschalhonorar nach Absprache (inkl. Nachbearbeitung) vereinbart
  • Stundensatz nach Absprache für weitere Bearbeitungen

Alle Beträge sind Netto und enthalten noch keine Mehrwertsteuer.
Mit der Vergütung sind alle Kosten des AN abgegolten. Falls erforderlich müssen zusätzliche Aufwendungen mit dem AG abgestimmt werden.
Die Tages- oder Stundensätze werden nach tatsächlich erbrachtem Aufwand abgerechnet. Zur Dokumentation kann der AN eine schriftliche Leistungsbestätigung verlangen.

Die Vergütung erfolgt durch Überweisung auf folgendes Konto

VR-Bank Bonn Rhein-Sieg eG
Malin Kalwa
DE29 3706 9520 6204 3340 11

Es gilt ein Zahlungsziel von 7 Tagen nach Zugang der Rechnung an den AG vereinbart.

§ 6 Geheimhaltung

Der AN verpflichtet sich und seine Erfüllungsgehilfen zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen. Er wird alle Maßnahmen treffen, um die Kenntnisnahme solcher Informationen durch Dritte zu verhindern.
Als vertraulich im Sinne dieses Vertrages gelten Informationen über persönliche, wirtschaftliche, technische und wissenschaftliche Aspekte, soweit sie nicht vor Abschluss des Vertrages einer Öffentlichkeit bekannt waren.
Die Pflicht zur Geheimhaltung setzt sich nach Beendigung des Auftragsverhältnisses fort. Unterlagen, die der AG zur Verfügung gestellt hat, sind nach Beendigung des Auftrages vollständig an den AG zu übergeben.

§ 7 Vertragsdauer und Beendigung

Der Vertrag gilt nach Abnahme oder durch Rücktritt eines der Vertragspartner als beendet. Der AN hat, auch bei vorzeitiger Beendigung, Anspruch auf die volle Bezahlung, wenn die Werke den Vorgaben entsprechend angefertigt, übergeben und abgenommen wurden.
Verweigert der AG die Abnahme aus wichtigem Grund oder können die Rechte nicht in vollem Umfang, unbelastet übertragen werden, ist eine Nachbesserungsfrist von 14 Tagen vereinbart.
Der Vertrag beginnt mit der Unterzeichnung der Parteien.

§ 8 Haftung

  • Haftungsausschluss wird vereinbart, soweit nicht anders bestimmt
  • kein Haftungsausschluss gilt als vereinbart bei
    • Schäden an Sach- und Rechtsgütern, die vorsätzlich / grob fahrlässig verursacht wurden
    • Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die leicht fahrlässig verursacht wurden

§ 10 Verpflichtung des AN

Der AN verpflichtet sich:

  • den vereinbarten Lieferzeitpunkt pünktlich einzuhalten und die Übergabe sicherzustellen
  • die Werke nicht unberechtigt weiterzugeben oder zu nutzen
  • sich die Rechte von Dritten, die an der Herstellung beteiligt oder auf den Fotografien abgebildet sind, zu sichern. (Modelvertrag)
    • Grundsätzlich darf AN aber alle Fotos für das eigene Portfolio (Webseite und Social Media), nur zur Eigenvermarktung Ihrer fotografischen Tätigkeit verwenden.
  • Wird gegen eine dieser Pflichten verstoßen, gilt eine Konventionalstrafe von 100 EUR vereinbart.

§ 10 Beilagen

Eventuell Beilagen

  • Model-Verträge
  • Bestätigung von Nutzungsrechten
  • Materialienliste
  • Dokumentation
  • Rechnung (via Mail oder per Post)